ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann gültig, wenn diese von der Parasol Storen GmbH vor Vertragsabschluss schriftlich anerkannt worden sind.

Die Parasol Storen GmbH ist berechtigt, Dritte für die Herstellung von individuell angepassten Produkten, sowie für Dienstleistungen beizuziehen. Verlangt der Auftraggeber den Beizug eines bestimmten Subunternehmens bzw. eines bestimmten Unterlieferanten, übernimmt die Parasol Storen GmbH für deren Leistungen keine Haftung.

2. Preise und Verbindlichkeit

Alle Preise verstehen sich ohne MWST. Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 90 Tage gültig. Aufträge werden nur durch die rechtsgültig unterzeichnete Auftragsbestätigung der Parasol Storen GmbH verbindlich.
Die Auftragserteilung des Kunden ist verbindlich. Nach Eingang des Auftrages und rechtsgültiger Bestätigung durch die Parasol Storen GmbH sind einseitige Änderungen durch den Auftraggeber nicht mehr möglich.
Für alle erbrachten Leistungen seitens der Parasol Storen GmbH gilt der vereinbarte Preis. Zusätzlich fallen Mehrwertsteuern sowie allfällige andere gesetzliche Abgaben an. Änderungen solcher Abgaben werden auf den Termin des Inkrafttretens berücksichtigt und dem Auftraggeber verrechnet.
Ist der Ausführungstermin später als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist die Parasol Storen GmbH berechtigt, die Preise an die Teuerung und an allenfalls geänderte Lieferantenpreise anzupassen.
Mass- und Ausführungsänderungen, Änderungen des Montageuntergrunds sowie zusätzlich erforderliches Spezialzubehör berechtigen die Parasol Storen GmbH zu entsprechenden Preisanpassungen. Vorbehalten sind auch Mehrkosten für Montage auf Fassaden mit Aussenwärmedämmung.
Wartungs- und Reparaturarbeiten werden von der Parasol Storen GmbH nach Aufwand abgerechnet. Das verwendete Material wird zusätzlich verrechnet.
Für Arbeiten nach Aufwand gelten die üblichen Stundenansätze der Parasol Storen GmbH. Vorbehalten bleiben spezielle Vereinbarungen bei Vertragsschluss. Die Arbeiten werden aufgrund der dem Auftraggeber übermittelten Rapporte abgerechnet.
Ist ein Pauschalpreis für die zu erbringenden Leistungen vereinbart, führen darin enthaltene Leistungen, welche ohne die Zustimmung der Parasol Storen GmbH durch den Auftraggeber oder einen Dritten erbracht werden, nicht zu einer Pauschalpreisreduktion.
Alle unvorhersehbaren, zusätzlichen Aufwände, welche vom Auftraggeber oder von ihm zurechenbaren Dritten zu vertreten sind, werden dem Auftraggeber verrechnet. Dazu gehören z.B. Nichteinhaltung der Massvereinbarungen oder Toleranzvorschriften, unnötige Wartezeiten, sowie zusätzliche Arbeitsschritte.
Bei Umbauten und Renovationen entstehende Mehraufwände, wie beispielsweise die Demontage und Entsorgung von bestehenden Anlagen oder die Reinigung der Räumlichkeiten zusätzlich nach Aufwand zu vergüten.

3. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

In den Vertragsdokumenten einschliesslich aller allfälligen Beilagen sind der Inhalt und der Umfang der Leistungen vollständig aufgeführt. Falls die Parasol Storen GmbH im Einzelfall Zusicherungen macht, sind diese ausdrücklich in diesen Dokumenten erwähnt und als solche bezeichnet – anderweitige Aussagen gelten nicht als Zusicherungen.
Die Parasol Storen GmbH hat ausserdem das Recht, auch nach Vertragsabschluss aus zwingenden Gründen (z.B. Nicht-Lieferbarkeit der Materialien, behördliche Einschränkungen oder Änderungen bzw. Weiterentwicklung an den Produkten) die vereinbarten Leistungen in einer vom Vereinbarten abweichenden Weise zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber objektiv zumutbar ist. Solche Abweichungen gelten als zumutbar, wenn objektiv keine Verschlechterung hinsichtlich Farbe, Form und Funktionalität festzustellen ist.

4. Lieferfrist

Die Fristen welche die Parasol Storen GmbH angibt, sind Richtwerte und somit nicht verbindlich.
Soweit dennoch verbindliche Lieferfristen vereinbart werden gilt folgendes: Verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz, keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (z.B. nach Art. 366 Abs. 1 OR) und keinen Anspruch auf Zahlung einer allenfalls vereinbarten Konventionalstrafe.
Die Lieferfristen ändern sich angemessen wenn:

  • eine Spezialfarbe gewählt wird.
  • der Auftraggeber den Auftrag nachträglich abändert
  • der Auftraggeber der Parasol Storen GmbH die erforderlichen Angaben für die Auftragsausführung nicht rechtzeitig zugehen lässt.
  • Materialbeschaffungsschwierigkeiten bestehen oder andere Hindernisse hinzukommen, die nicht durch die Parasol Storen GmbH selber verschuldet sind. Schwierigkeiten bei Lieferanten gelten dabei nicht als Verschulden der Parasol Storen GmbH.
  • der Auftraggeber die vorher auszuführenden Arbeiten (z.B. den Einbau von Fenstern) nicht rechtzeitig abschliesst oder
  • der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht oder unzureichend nachkommt.

5. Baureklame

Soweit nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde, beteiligt sich die Parasol Storen GmbH nicht an der Kosten der Baureklame.

6. Abnahme und Mängelrüge

Mit der Unterzeichnung des Montagerapports seitens der Parasol Storen GmbH oder beidseits (Abnahmeprotokoll) gilt das montierte Produkt als abgenommen. Wenn keine Montage durch die Parasol Storen GmbH erfolgt, gehen Nutzen und Gefahr durch Übergabe des Produkts und des Lieferscheins über. Damit gilt das Produkt als abgenommen.
Als abgenommen gelten in jedem Fall auch montierte oder nicht montierte Produkte, wenn der Auftraggeber das Produkt weiterverarbeitet oder verwendet oder wenn der Auftraggeber nicht spätestens innert 5 Arbeitstagen nach Versand der Schlussrechnung schwerwiegende Mängel geltend macht, welche die Verwendung des Produktes verunmöglichen.
Der Auftraggeber hat Mängel, die in den ersten zwei Jahren nach der Abnahme festgestellt werden, innert 60 Tagen nach der Entdeckung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der Zweijahresfrist sind Mängel sofort nach der Entdeckung zu rügen.
Bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten durch die Parasol Storen GmbH prüft der Auftraggeber diese innert 10 Tagen nach Erhalt des Servicerapports bzw. der Rechnung auf Fehler und zeigt allfällige Fehler innert maximal einer Kalenderwoche an.

7. Zahlungsbedingungen ohne anderslautende Vereinbarungen.

Falls keine abweichende Vereinbarung vorliegt, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 60% des Rechnungsbetrages sind Akonto bei Vertragsschluss zahlbar
  • und 40% des Rechnungsbetrages sind binnen 30 Tage nach Schlussrechnung zu bezahlen.

Solange fällige Zahlungen gar nicht oder nur teilweise geleistet werden, besteht keine Leistungspflicht der Parasol Storen GmbH. Diese ist berechtigt, eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Erfolgt keine Zahlung innert dieser Frist kann die Parasol Storen Gmbh vom Vertrag zurücktreten und vom Aufraggeber die volle Schadloshaltung verlangen.
Wird eine Rechnung bis am letzten Tag der Zahlungsfrist nicht bezahlt, ist auch ohne Mahnung ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet. Für die erste Mahnung ist eine Mahngebühr von CHF 25 und für die zweite Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50 geschuldet. Der Aufraggeber trägt die bei der Parasol Storen GmbH anfallenden internen und externen Kosten weiterer Inkassomassnahmen, sofern solche erforderlich werden.
Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten ist die Rechnung innert 30 Tagen (netto) ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

8. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

Die Parasol Storen GmbH haftet für Mängel ihrer Montagearbeiten während 5 Jahren (Verjährungsfrist) ab der Abnahme und für gelieferte Produkte solange der Parasol Storen GmbH der Rückgriff auf ihre Lieferanten möglich ist – mindestens aber während 2 Jahren nach der Abnahme.
Bei jedem Mangel hat der Auftraggeber zunächst einzig das Recht, von Parasol Storen GmbH die Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Andere Mängelrechte (gemäss schweizerischem Obligationenrecht) stehen ihm erst zu, wenn Parasol Storen GmbH den Mangel nicht innert dieser angemessenen Frist beseitigt.
Voraussetzung für die Nachbesserung ist, dass der mühelose Zugang zu den montierten Produkten vom Auftraggeber gewährleistet wird – einschliesslich allfälliger Gerüste, wo solche nach den einschlägigen Vorschriften erforderlich sind.
Die Parasol Storen GmbH haftet nicht für Folgeschäden. Insbesondere besteht keine Haftung für Ertragsausfälle (z.B. Mietzinsausfälle) oder Sachschäden aufgrund nicht einwandfrei funktionierender Sonnen- und Wetterschutzanlagen.
Durch den Auftraggeber oder Dritte ausgeführte Reparaturen oder Änderungen (inkl. Demontage der Kurbeln bei Faltrollladen) beenden die Gewährleistung; deren Kosten werden nicht übernommen. Davon ausgenommen ist die Nachbesserung von Mängeln durch Dritte (Ersatzvornahme), wenn die Parasol Storen GmbH für die Mängel haftet und diese dennoch nicht nachbessert, obschon die entsprechenden vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch das Vorliegen von Mängeln erlaubt es nicht, fällige Zahlungen aufzuschieben. Maximal zulässig ist ein Rückbehalt im einfachen Betrag der mutmasslichen Nachbesserungskosten. Behält der Auftraggeber einen höheren Betrag zurück, ist die Parasol Storen GmbH bis zur Anpassung der Rückbehalte nicht zur Nachbesserung verpflichtet.
Bei Lieferungen ohne Montage beschränkt sich die Gewährleistung auf das gelieferte Produkt.
Die Kosten für den Aus- bzw. Abbau des unter die Garantie fallenden Produktes bzw. Arbeiten werden von der Parasol Storen GmbH übernommen. Für vollumfänglich neu hergestellte oder ersetzte Produkte, sowie ersetzte Teile und Komponenten von Produkten gilt eine neue Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist) von zwei Jahren. In Bezug auf die verbleibenden Teile des Produktes wird die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist) durch die Nachbesserung nicht verlängert.
Alle ausgewechselten Teile sind Eigentum der Parasol Storen GmbH, solange diese nicht schriftlich darauf verzichtet.

9. Vertragsauflösung

Die Parasol Storen GmbH behält sich das Recht vor, den Vertrag unter den folgenden Umständen ohne Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz aufzulösen:

  • bei unvorhergesehenen oder unverschuldeten Ereignissen, welche die Vertragserfüllung durch die Parasol Storen GmbH bedeutend erschweren oder verunmöglichen.
  • bei Weigerung des Auftraggebers nachgewiesene Mehraufwände zu bezahlen (vgl. Ziff. 2)
  • bei begründeten Zweifeln an der Gewährleistung der Baustellensicherheit.
  • bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder der Zahlungswilligkeit des Auftraggebers.

Im Falle einer entsprechenden Auflösung seitens der Parasol Storen GmbH, hat sie Anspruch auf eine Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Parasol Storen GmbH. Zwingende Gerichtsstände, namentlich Konsumentengerichtsstände, bleiben vorbehalten.